DIE KIRCHLICHE TRAUERFEIER UND BESTATTUNG

ist ein Gottesdienst. Dieser Gottesdienst soll Gelegenheit bieten gemeinsam vom Verstorbenen Abschied zu nehmen, das Leben der/des Verstorbenen zu würdigen, Trost durch das Wort Gottes zuzusprechen und der christlichen Hoffnung, die über den Tod hinausgeht, Ausdruck zu verleihen.

Die Angehörigen werden in dieser Zeit durch einen Bestatter begleitet, der die Formalitäten erledigt. Oft stellt der Bestatter auch den ersten Kontakt zu den Pfarrern her.

Im persönlichen Gespräch werden die Pfarrer den Ablauf der Trauerfeier mit Ihnen besprechen und Ihre Fragen beantworten. Das Trauergespräch bietet auch die Gelegenheit eigene Gedanken und Gefühle zum Ausdruck zu bringen. Dazu gehört das, was in der Beziehung zur Verstorbenen/zum Verstorbenen gelungen und gut war, aber auch das, was schwierig gewesen ist.

 

 

Üblicherweise finden die Trauerfeiern unserer Gemeinde entweder in der Trauerhalle des Friedhofes in Geisenheim, in der Trauerhalle in Johannisberg oder in der Schlosskirche in Johannisberg statt.

Seit einiger Zeit ist es in der Evangelischen Kirche von Hessen und Nassau auch möglich, Trauergottesdienste in der Kirche zu feiern. Darauf basierend hat der Kirchenvorstand der Evangelischen Kirchengemeinde Geisenheim folgende Regelung beschlossen:

Trauergottesdienste in der Kirche sind dann möglich,
wenn die/der Verstorbene unser Gemeindeglied war oder
wenn die/der Verstorbenen aus Geisenheim stammte oder
wenn die/der Verstorbene in Geisenheim bestattet wird.

Trauergottesdienste werden von einer Pfarrerin oder Pfarrer der EKD oder einer dazu berechtigten Person (z.B. eines Prädikanten) geleitet. Auswärtige Berechtigte nehmen bitte vorher Rücksprache mit den hiesigen Gemeindepfarrern.

Darüber hinaus hat der Kirchenvorstand für die Trauerfeiern in der Kirche folgende Regelung beschlossen:

Der Sarg oder die Urne steht an den Stufen zum Altarraum.
Blumengebinde haben ihren Platz an Sarg oder Urne.
In der Kirche stehen keine Fotos/Bilder der/des Verstorbenen.
Im Rahmen des Trauergottesdienstes finden keine Nachrufe o.ä. statt.
Während des Trauergottesdienstes brennen nur die Altar- und Osterkerzen.
Als Betriebskosten erheben wir einen Betrag von 300 Euro.

Nach der Bestattung wird in einem der nächsten Gottesdienste der/des Verstorbenen fürbittend gedacht. Zum Ewigkeitssonntag/Totensonntag im November sind die Angehörigen eingeladen, gemeinsam im Gottesdienst der Verstorbenen des zu Ende gehenden Kirchenjahres zu gedenken. In beiden Gottesdiensten gedenken wir unserer Verstorbenen namentlich.